ArchivwesenArchivalien sind Aufzeichnungen, die wegen der Zeit ihrer Entstehung, ihrem Inhalt, ihrer Herkunft und ihren äußeren Merkmalen zur Daueraufbewahrung ausgewählt und in die Evidenz als Archivalien aufgenommen wurden. Aufbewahrt werden sie in öffentlichen und privaten Archiven, denen vom Innenministerium die Akkreditierung für ihre Tätigkeit erteilt wurde.
Archiven obliegen die allseitige Archivgutpflege, sie sorgen für die sichere Aufbewahrung, fachgerechte Bearbeitung und den Zugang zu den Beständen.
Auf Vorlage eines Gesuchs legen sie dem Antragsteller die bearbeiteten Archivalien nach Ausfüllung des Studienzettels zur Einsichtnahme in ihren Studienräumen bereit.
Die Archivaren suchen die Archivalien nach den Anforderungen ihrer Autoren sowie weitere zur Lösung von Aufgaben öffentlich-rechtlicher und weiterer Institutionen notwendige Archivalien aus. Dadurch partizipieren sie sich an der Ausübung der staatlichen Verwaltung sowie an der wissenschaftlichen Forschungsarbeit kulturwissenschaftlicher Einrichtungen.
Auf Antrag nehmen sie Recherchen in den Archivalien für Forscher und öffentlich-rechtliche Institutionen sowie berechtigte juristische Personen vor und fertigen Auszüge, Abschriften und Kopien von Archivalien aus, die gebührenpflichtig sind.
Archive führen wissenschaftliche und Forschungsarbeiten im Bereich des Archivwesens, der historischen Hilfswissenschaften und verwandter Wissensgebiete durch.
Zur Einsichtnahme in den Archiven sind Archivalien zugänglich, die älter als 30 Jahre sind, sofern die Veröffentlichung ihres Inhalts nicht durch Sondervorschriften geschützt ist. Zum Studium werden auch Archivalien freigegeben, die vor dem 1. Januar 1990 aufgrund der Tätigkeit der ehemaligen Staatssicherheit und der in den Nationalen Front vereinigten gesellschaftlichen Organisationen und politischen Parteien entstanden sind sowie Archivalien, die als Dokumente vor der Aufnahme als Archivgut öffentlich zugänglich waren.
Bei einem eventuellen Einspruch eines Antragstellers, dem die Einsichtnahme in Archivgut verwehrt wurde, entscheidet auf Grunde dieses Einspruchs die für den Bereich Archivwesen und Schriftgutdienste zuständige Verwaltungsbehörde. Nähere Informationen erteilt der Direktor des zuständigen staatlichen Gebietsarchivs bzw. des Nationalarchivs.
Vor Aufnahme des Studiums im Studienraum des betreffenden Archivs füllt der Besucher einen Studienzettel aus und weist sich dem dort mit der Aufsicht betrauten Mitarbeiter gegenüber mit seinem Personalausweis, seinem Reisepass oder einem anderen persönlichen Dokument aus.
Da den Antragstellern auf Einsichtnahme in Archivalien nicht immer der Zusammenhang zwischen Aufbewahrungsort und Archivalien im Archivnetz bekannt ist, der auf territorialen oder sachlichen Prinzipien beruht, wird ihnen empfohlen, vor Abgabe des Antrags beim Archiv Informationen darüber einzuholen, ob es wahrscheinlich ist, dass sich die geforderten Archivalien in den bearbeiteten Archivbeständen befinden. Außerdem ist durch Anfrage festzustellen, ob die Möglichkeit eines Studienbesuchs oder einer Antragstellung auf Suche und Vorlage der Archivalien besteht.
Archivalien werden Forschern ohne Erhebung von Gebühren zur Einsichtnahme vorgelegt, Verwaltungsdienstleistungen unterliegen jedoch der Gebührenpflicht nach dem Verwaltungsgebührengesetz. Die von öffentlichen Archiven erbrachten Dienstleistungen werden nach der Preisliste gemäß Anlage Nr. 4 zur Richtlinie Nr. 645/2004 GBl. berechnet.
Diese Liste ist nicht endgültig abgeschlossen, sondern wird um weitere Archive vervollständigt, wenn sie die Akkreditierung des Innenministeriums erhalten.
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